Mitgliedschaft in Wasserverband erlischt mit Eigentumsaufgabe

Ehemaliger Eigentümer nicht zu Beitrag heranzuziehen

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Die Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband erlischt mit dem Verlust des Eigentums. Das gilt auch für den Fall der Eigentumsaufgabe, heißt es in einem Urteil, das das Bundesverwaltungsgericht Anfang Juni veröffentlicht hat (Az.: BVerwG 7 C 11.11 vom 26.04.2012). Die Beteiligten streiten um den Fortbestand ...

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