Die Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband erlischt mit dem Verlust des Eigentums. Das gilt auch für den Fall der Eigentumsaufgabe, heißt es in einem Urteil, das das Bundesverwaltungsgericht Anfang Juni veröffentlicht hat (Az.: BVerwG 7 C 11.11 vom 26.04.2012). Die Beteiligten streiten um den Fortbestand ...
Mitgliedschaft in Wasserverband erlischt mit Eigentumsaufgabe
Ehemaliger Eigentümer nicht zu Beitrag heranzuziehen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -