Die Anordnung des Landratsamtes Miltenberg, eine Aufschüttung mit möglicherweise schadstoffhaltigem Material im Einzugsbereich eines Trinkwasserschutzgebiets zu beseitigen, ist rechtmäßig. Die befürchteten nachteiligen Auswirkungen müssten dazu nicht sicher aufzutreten, sondern es genügt, dass sie nicht ...
Möglicherweise schadstoffhaltiges Material in Schutzgebiet ist sofort zu beseitigen
Bayerischer VGH: Bescheid des Landratsamtes Miltenberg rechtmäßig
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