Wasserverband muss in Verfahren um Abwasserabgabe Gerichtskosten bezahlen

Abgabepflicht ist von Aufgaben der Abwasserbeseitigung zu trennen

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Ein Wasserverband ist in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Festsetzung einer Abwasserabgabe nicht von den Gerichtskosten befreit. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Beschluss getroffen (Az.: 8 K 7903/14 vom 9.01.2015). In dem Fall wehrte sich der Bergisch-Rheinische ...

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