Zwischen den Anlagen der Trink- und Abwasserversorgung zu DDR-Zeiten und den nach der Wende entstandenen kommunalen Ver- und Entsorgungseinrichtungen besteht keine rechtliche Kontinuität. Diese Auffassung der Rechtsprechung in Deutschland hat das Verwaltungsgericht Cottbus mit einem Beschluss bestätigt, mit dem der ...
Nach der Wende entstandene Anlagen nicht identisch mit Abwasserentsorgung der DDR
Beschluss des VG Cottbus: Keine rechtliche Kontinuität
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