Nach der Wende entstandene Anlagen nicht identisch mit Abwasserentsorgung der DDR

Beschluss des VG Cottbus: Keine rechtliche Kontinuität

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Zwischen den Anlagen der Trink- und Abwasserversorgung zu DDR-Zeiten und den nach der Wende entstandenen kommunalen Ver- und Entsorgungseinrichtungen besteht keine rechtliche Kontinuität. Diese Auffassung der Rechtsprechung in Deutschland hat das Verwaltungsgericht Cottbus mit einem Beschluss bestätigt, mit dem der ...

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