Wenn ein Grundstück, das an die Wasserversorgung und die Kanalisation angeschlossen ist, aufgeteilt wird, muss der Wasserversorger nicht die Kosten für den neuen Hausanschluss tragen. So entschied aktuell der Verwaltungsgerichtshof München (Az.: 20 ZB 16.99 vom 16.03.2017). Im vorliegenden Fall versuchte ein ...
Nach Grundstücksteilung: Wasserversorger muss neuen Anschluss nicht bezahlen
VGH München zum Anschluss- und Benutzungszwang
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