Eine Gemeinde kann einen Grundstückseigentümer nicht nach Ablauf von mehr als 20 Jahren erstmals zu den Kosten des Anschlusses seines Grundstücks an eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage heranziehen. So urteilte aktuell der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) (Aktenzeichen: 2 S 143/18 vom ...
Nach mehr als 20 Jahren darf Gemeinde keine Kostenübernahme verlangen
Urteil des VGH Mannheim zu Abwasserbeitragsbescheid
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