Eine Nacherhebung von Abwasserbeiträgen für die Teilfläche eines Grundstücks setzt voraus, dass diese Fläche bebaut werden darf. Denn damit wird die Vorteilslage verbessert, was eine Voraussetzung für die Erhebung von Beiträgen sei. Bei einer Teilfläche, die nach wie vor nicht bebaut werden darf, sei dies ...
Nacherhebung von Abwasserbeitrag nur bei verbesserter Vorteilslage möglich
VGH: Möglichkeit einer Bebauung muss gegeben sein
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