Nacherhebung von Kanalgebühr nicht durch Abgabenverzichtserklärung zu verhindern

Urteil des OVG des Saarlandes befasst sich mit Gebührenvorausverzicht

Die Nacherhebung von Kanalbenutzungsgebühren kann nicht durch unzulässige Abgabenverzichtserklärungen verhindert werden. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hervor.

In dem behandelten Fall veräußerte die Stadt zwischen 1906 und 1911 mehrere Grundstücke im Bereich eines Industriegebiets an verschiedene Unternehmen, u.a. an eine Rechtsvorgängerin der Klägerin, heißt es in dem Urteil zum Sachverhalt. Nach den Grundstückskaufverträgen durfte das jeweilige Unternehmen zukünftig und auf alle Zeit - wegen der Ansiedlung des Industriebetriebs und den daraus der Bevölkerung der Stadt entstehenden Arbeitsplätzen - unentgeltlich die städtischen Kanäle benutzen. Nach Inkrafttreten der Abwassersatzung und der Abwassergebührenordnung im Jahr 1963 erließ die Stadt gegenüber der Klägerin - ebenso wie gegenüber weiteren Anfang des Jahrhunderts angesiedelten Unternehmen - einen Kanalbenutzungsgebührenbescheid...

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