Naturnahe und unverbaute Uferbereiche für Gewässerfunktion unverzichtbar

VG Frankfurt (Oder) bestätigt Ende der Genehmigung einer Steganlage

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Für die Erhaltung der Funktion des Gewässers und für die Entwicklung der Artenvielfalt sind naturnahe und unverbaute Uferbereiche unverzichtbar. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in einem Urteil getroffen, mit dem es die Klage von Grundstückseigentümern abgewiesen hat, die sich ...

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