Netzagentur darf Netzentgelt von Wasserversorger ändern

BGH: Ursprüngliche Genehmigung hat nicht auf unabsehbare Zeit Bestand

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Die Bundesnetzagentur kann die Netzentgelte, die ein Wasserversorger entrichten muss, auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verändern. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Beschluss des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: EnVR 15/15 vom 12.07.2016). Daraus, dass die ...

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