Nicht jede bauliche Veränderung kann die Rechtmäßigkeit von Anlagen zur Gewässerbenutzung in Zweifel ziehen. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem Urteil getroffen, mit dem es eine Klage von sieben Unternehmen der Steinindustrie gegen eine Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus der ...
Nicht jede bauliche Veränderung spricht gegen Rechtmäßigkeit einer Anlage
VG Arnsberg weist Klage gegen Bewilligung zur Grundwasserentnahme ab
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