Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat am 14. Dezember 2020 die aufschiebende Wirkung einer Klage festgestellt, bei der es um Niederschlagswasser-Grundstücksanschlussleitungen ging. Der Gerichtsbeschluss mit dem Aktenzeichen 4 B 46/20 verpflichtet den Antragsgegner dazu, den Verschluss von ...
Niederschlagswasser-Anschlussleitungen: Verschluss muss rückgängig gemacht werden
Verwaltungsgericht stellt aufschiebende Wirkung einer Klage fest
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