Niederschlagswasser ist nur dann Abwasser, wenn es aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem nicht rechtskräftigen Urteil getroffen (Az.: 7 K 1260/13 vom 22.09.2014). Mit dem Urteil hat das Gericht den Antrag eines ...
Niederschlagswasser ist Abwasser, wenn es von befestigten Flächen gesammelt abfließt
Urteil des VG Aachen zum Thema Folgenbeseitigungsanspruch
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