Niederschlagswasser ist bei Bestimmung der Jahresschmutzwassermenge auszuschließen

OVG NRW: Schneeschmelze führt fälschlicherweise zu Erhöhung der Menge

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Niederschlagswasser ist bei der Bestimmung der Jahresschmutzwassermenge auszuschließen. Dem entsprechend darf Niederschlagswasser aus getautem Schnee die Festsetzung der Jahresschmutzwassermenge, die als Grundlage für die Bemessung der Abwasserabgabe dient, nicht beeinflussen. Diese Feststellung hat das ...

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