Niederschlagswasser: OVG NRW bekräftigt Ermessensentscheidung der Gemeinden

Überlassungspflicht gilt ohne Rücksicht auf früheres Recht

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Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat erneut das Recht der Gemeinden, über die Art der Niederschlagswasserbeseitigung nach Ermessen zu entscheiden, gestützt. Neben dem Nachweis der gemeinwohlverträglichen Versickerung oder ortsnahen Einleitung in ein Gewässer sei die Freistellung von der ...

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