Ein Regenwassergebührenbescheid muss nicht deshalb zwangsläufig zurückgenommen werden, weil er auf fehlerhaften Angaben eines früheren Grundstückseigentümers beruht. Vor dem Hintergrund, dass der Mitwirkungspflicht der Eigentümer eine hohe Bedeutung zukomme, hätten die aktuellen Eigentümer den möglichen ...
Niederschlagswassergebühr: VG Köln betont Mitwirkungspflicht der Eigentümer
Materielle Gerechtigkeit hat kein größeres Gewicht als Rechtssicherheit
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