Nur Grundstückseigentümer kann Anschluss an Wasserversorgung verlangen

VG Neustadt weist Antrag einer Interessengemeinschaft ab

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Den Anschluss eines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage kann nur ein Grundstückseigentümer verlangen. Eine Interessengemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die selbst kein Grundstück besitzt, ist dazu nicht berechtigt, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an ...

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