An der Nutzung von Wasserkraft zur Stromerzeugung besteht zwar ein hohes öffentliches Interesse, aber diesem kommt kein genereller Vorrang vor den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes zu. Im Einzelfall muss zwischen dem zu erwarteten Nutzen und den Umwelt- und Naturschutzbelangen abgewogen werden. So entschied der ...
Nutzen eines Wasserkraftwerks vs. Belange des Umwelt- und Naturschutzes
Rechtstreit über Wasserkraftnutzung in den Alpen
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