Die mit der Einstufung einer Wasserführung als Gewässer 2. Ordnung verbundenen Nutzungsbeschränkungen schließen die Einbeziehung der Gewässerfläche in den anschlussbeitragsrechtlichen Vorteilsausgleich nicht aus. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Greifswald in einem Urteil getroffen (Aktenzeichen: 3 ...
Nutzungsbeschränkungen schließen Gewässer nicht von Vorteilsausgleich aus
Abwasser, das Einleitbedingungen entspricht, muss entsorgt werden
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