Nutzungsbeschränkungen schließen Gewässer nicht von Vorteilsausgleich aus

Abwasser, das Einleitbedingungen entspricht, muss entsorgt werden

|
|

Die mit der Einstufung einer Wasserführung als Gewässer 2. Ordnung verbundenen Nutzungsbeschränkungen schließen die Einbeziehung der Gewässerfläche in den anschlussbeitragsrechtlichen Vorteilsausgleich nicht aus. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Greifswald in einem Urteil getroffen (Aktenzeichen: 3 ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -