Nutzungsrecht muss bei langjähriger Nichtbenutzung widerrufen werden

OVG: Begründung nur bei Wiederaufnahme des Anlagenbetriebs notwendig

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Ein altes Recht zur Gewässerbenutzung muss bei langjähriger Nichtnutzung widerrufen werden. Das gilt auch für die Stromproduktion durch Wasserkraft, heißt es in einem nicht anfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Az.: 1 A 13/16 vom 30.12.2016). Einer näheren Begründung bedürfe eine ...

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