Hat ein Eigentümer mit dem Kaufpreis seines Grundstücks den Grundstücksanschluss bezahlt, spricht dies nicht dagegen, dass er später von einem Zweckverband zu einem Anschlussbeitrag herangezogen werden kann. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor (Az.: OVG 9 S 75.12 vom ...
Ob Hauseigentümer Anschluss mit Kaufpreis bezahlt hat, ist für Beitragspflicht unerheblich
OVG: Beitrag kann in voller Höhe von Miteigentümer verlangt werden
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