Wenn zwei Wasserunterhaltungsverbände einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen haben, der beide dazu verpflichtet, Kosten für Arbeiten an Gewässeranlagen gemeinsam zu tragen, müssen sich beide Verbände an Unterhaltungskosten beteiligen. So entschied aktuell das Verwaltungsgericht Osnabrück (Az.: 3 A ...
Öffentlich-rechtlicher Vertrag verpflichtet zur Kostenbeteiligung am Gewässerausbau
Gewässerunterhaltungsverbände streiten über Kostenübernahme
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