Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss die Bedeutung der Trinkwasserversorgung für das Wohl der Allgemeinheit hervorgehoben. Die Beschwerde eines Grundstückseigentümers, der sich dagegen wandte, dass ein Wasserschutzgebiet auch seinen Golfplatz umfasst, blieb vor dem BVerwG ohne Erfolg (Az.: ...
BVerwG: Wasserschutzgebiet kann auch Golfplatz umfassen
Öffentliches Interesse rechtfertigt Beschränkung des Eigentums
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