Wenn altrechtliche Wasserrechte nicht nachgewiesen werden können und wenn diese seit Jahrzehnten nicht ins Grundbuch eingetragen wurden, muss dem Anspruch, eine Grundbuch-Berichtigung vorzunehmen, nicht entsprochen werden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts München hervor (Az.: 34 Wx 93/17 vom ...
Ohne Nachweis kein Nacheintrag von Wasserrechten aus dem 19. Jahrhundert
Beschluss des OLG zu altrechtlichen Wasserrechten
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