Ohne rechtliche Widmung ist Abwasserleitung nicht Teil des öffentlichen Kanalnetzes

Tatsächlicher Zustand einer alten Leitung nicht entscheidend

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Wenn eine Abwasserleitung nicht rechtlich als öffentliche Entwässerungsanlage gewidmet ist, dann ist sie nicht Teil des öffentlichen Kanalnetzes. So entschied das Verwaltungsgericht Augsburg in einem Fall, bei dem ein Kläger Gewissheit darüber erlangen wollte, ob die Abwasserleitung auf seinem Grundstück zum ...

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