OLG Koblenz: Kontrollpflicht reicht bis zur Wasseruhr

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Ein Wasserversorgungsunternehmen ist zur ordnungsgemäßen Unterhaltung einer Frischwasserzuleitung beim Abnehmer bis zur Wasseruhr verpflichtet und unter Umständen auch für Schäden verantwortlich. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Mitte Mai veröffentlichten rechtskräftigen Urteil klargestellt (Az.: ...

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