Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hat in einem Urteil entschieden, dass die Mainzer Wasserpreise für Endverbraucher in den Jahren 2010 bis 2012 zu hoch waren. Der Kläger kann deshalb einen Teil der von ihm gezahlten Entgelte zurückverlangen, teilte das OLG kurz nach dem Urteilsspruch mit ...
OLG Koblenz stuft Mainzer Wasserpreise der Jahre 2010 bis 2012 als überhöht ein
Klagender Rechtsanwalt kann gezahlte Entgelte teilweise zurückverlangen
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