OLG München: Wasserzweckverband darf sein Leitungswasser als „gesund“ bezeichnen

Weder Verstoß gegen Wettbewerbsrecht noch gegen europäisches Recht

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Wasserversorger dürfen ihr Leitungswasser als „gesund" bezeichnen. Im Rahmen eines Rechtsstreites um diesen Begriff hob das Oberlandesgericht (OLG) München am 7. Mai eine einstweilige Verfügung auf, die dem Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe einen Artikel über „unser gesundes Wasser" auf seiner ...

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