OLG Thüringen: Kein Hauptverfahren gegen K+S wegen Laugenversenkung

Beschwerde der Staatsanwaltschaft Meiningen zurückgewiesen

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lers K+S müssen sich nicht wegen Gewässerverunreinigung vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Thüringen hat per Beschluss eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Meiningen zurückgewiesen. Das teilte das Oberlandesgericht in Jena am Dienstag vergangener Woche mit. Die Beschwerde richtete sich ...

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