Im Strafverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister einer Kleinstadt wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung von drei in einem im Gemeindegebiet befindlichen Teich ertrunkenen Kinder hat ein Oberlandesgericht den Angeklagten freigesprochen. Es konnte nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass der Angeklagte für das Unglück strafrechtlich verantwortlich ist, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Die bauliche Veränderung am Westufer des Teichs, die einen Ausstieg erheblich erschwerten, hätten zwar dazu geführt, dass Sicherungsmaßnahmen hätten ergriffen werden müssen. Es könne aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen den Tod der Kinder verhindert hätten, so das OLG.
Auf dem Gemeindegebiet befindet sich demnach seit etwa 200 Jahren ein Teich. Darin ertranken im Jahr 2016 während der Amtszeit des Bürgermeisters drei Kinder im Alter von fünf, acht und neun Jahren. Der Teich wurde seit Generationen zum Baden verwendet. An der Westseite war der Teich unter Aufsicht der Gemeinde durch Freiwillige mit Pflastersteinen baulich verändert worden.
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