Im öffentlichen Raum verlegte Versorgungsleitungen mit Wasser und Strom sind so zu führen, dass das Stolper- und Sturzrisiko minimiert wird. Deshalb müssen sie sorgfältig verlegt und abgedeckt werden, heißt es in einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 9 U ...
OLG: Versorgungsleitungen im öffentlichen Raum müssen gesichert sein
Ohne erkennbare Streckenführung verlegte Leitungen erhöhen Sturzgefahr
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -