OVG: Abwasser-Beitragspflicht für Grundstück kann nur einmal entstehen

Gericht verweist auf Prinzip der Einmaligkeit bei Beitragserhebung

|
|

Die Beitragspflicht für ein Grundstück kann nur einmal, zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einer bestimmten Höhe, entstehen. Wenn der Beitrag nicht erhoben wird, erlischt der Anspruch auf Zahlung nach einer gewissen Frist. So entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem Rechtsstreit um ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -