Verkehrsanlagen werden nicht durch die bloße Möglichkeit des Anschlusses an eine zentrale Wasserver- oder Schmutzwasserentsorgung wirtschaftlich so bevorteilt, dass die Erhebung eines Anschlussbeitrages gerechtfertigt wäre. Das bedeutet aber nicht, dass alle Grundstücke beitragsfrei sein müssen, auf denen sich ...
OVG: Anlagen für Straßenbahnbetrieb nicht grundsätzlich beitragsfrei
Bloße Anschlussmöglichkeit genügt für Anschlussbeitrag nicht
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