Anschlusszwang gilt für das gesamte Abwasser eines Grundstücks

OVG: Abwasserbeseitigung Hauptzweck der Pflanzenproduktionsanlage

|
|

Das gesamte auf dem Grundstück vorhandene Abwasser muss in die Kanalisation eingeleitet werden, wenn ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht. Das gilt letztlich auch für Abwasser, das in eine Pflanzenproduktionsanlage eingeleitet wird, heißt es in einem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -