Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat den Antrag eines Landwirts gegen die Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften des Landes (DüngeRZusV) abgelehnt. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat keinen Erfolg, heißt es in dem unanfechtbaren Beschluss des OVG (Aktenzeichen 2 R ...
OVG: Antrag auf einstweilige Anordnung gegen Dünge-Vorschriften ohne Erfolg
Einnahmeeinbußen machen Hauptsacheentscheidung nicht unaufschiebbar
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels