Auch wenn die Verrohrung eines Gewässers alt und einsturzgefährdet ist, so ist sie trotzdem Teil des Gewässers. Somit muss der zuständige Gewässerunterhaltungsverband die Kosten für die Wiederherstellung tragen. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor (Az.: OVG 9 N 1.15 ...
OVG Berlin-Brandenburg: Sanierung gehört zur Gewässerunterhaltung
Verband muss auch Kosten zur Wiederherstellung tragen
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