Auch ein Bescheid, der trotz vorhandenem Wasserzähler auf geschätzten Wassermengen beruht, kann bestandskräftig werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in einem unanfechtbaren Beschluss festgestellt (Aktenzeichen 2 MB 3/21 vom 07.10.2021). Der Antragsteller, Eigentümer eines Grundstücks, ...
OVG: Bescheid, der auf Schätzung beruht, kann bestandskräftig werden
Fehlen eines Gebührenmaßstabes für Schätzung führt nicht zur Nichtigkeit
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