OVG bestätigt Aufhebung eines Bescheids zum Niederwasseranschlussbeitrag durch VG

„Bürgermeisterkanal“ als Mischkanal war bereits vorhanden

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In einem neuen OVG-Urteil, bei dem ein so genannter Bürgermeisterkanal eine Rolle spielt, geht es um die Heranziehung des klagenden Grundstückseigentümers durch die beklagte Gemeinde zu einem Niederwasseranschlussbeitrag. Das OVG bestätigt darin das erstinstanzliche VG-Urteil, mit dem es einen Bescheid der Gemeinde vom November 2016 aufgehoben hat.

Der auf ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des VG-Urteils und auf besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache gestützte Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg.

Das OVG hat keine ernstliche Zweifel daran, dass das VG zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Regenwasserkanalisation im Trennsystem nicht erstmalig im Jahre 2012 hergestellt worden ist, sondern bereits seit den 50-iger bis 60-iger Jahren, zumindest vor den 80-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts mit dem „Bürgermeisterkanal“ als Mischkanal eine öffentliche Einrichtung (und nicht nur ein Provisorium) zur Einleitung von Oberflächenwasser vorhanden war und deshalb den Bescheid aufgehoben hat.

Lesen Sie mehr zum Tatbestand und dazu, wie das OVG seine Entscheidung begründet........

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