Grundstückseigentümer können auch dann gegen einen Gewässerunterhaltungs-Umlagebescheid vorgehen, wenn der von einem Wasser- und Bodenverband gegenüber der Gemeinde erlassene Gewässerunterhaltungs-Beitragsbescheid bestandskräftig ist. Auch in einem solchen Fall können die Eigentümer einwenden, dass bereits ...
OVG: Bestandskraft von Umlagebescheid verhindert Klage gegen Beiträge nicht
Eigentümern Möglichkeit der „Durchgriffsrüge“ nicht vorzuenthalten
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