Der Betrieb einer biologischen Kleinkläranlage, bei der kein überlassungspflichtiges Abwasser anfällt, muss den Anschluss- und Benutzungszwang an die zentrale Abwasserbeseitigungseinrichtung für den betroffenen Grundstückseigentümer nicht ausschließen. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des ...
OVG betont Bedeutung des Anschluss- und Benutzungszwangs für Grundwasserschutz
Kleinkläranlage schließt Anschluss- und Benutzungszwang nicht aus
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