OVG Bremen bestätigt Bauverbot in Überschwemmungsgebiet

|
|

Die Pläne zum Bau von 400 Einfamilienhäusern in einem Überschwemmungsgebiet des Flusses Ochtum in Bremen-Brokhuchting müssen endgültig ad acta gelegt werden. Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied in einem mehrjährigen Rechtsstreit gegen die Projektgesellschaft und für die Stadt Bremen, indem es eine Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz nicht zuließ, wie der Senat Bremen mitteilte.

Die Entwicklungen der letzten Jahre haben dem Beschluss des OVG zufolge zwischenzeitlich dazu geführt, dass das Gebiet heute planungsrechtlich nicht mehr als Baugebiet ausgewiesen werden könne. Der Hochwasserschutz und der Schutz vor Überschwemmungen sei auf Grund der Ereignisse der zurückliegenden Jahre neu zu bewerten und habe auch zu Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geführt, die das Planen und Bauen in diesen Bereichen untersagen. Mit der heutigen Kenntnislage sei die Fläche als Überschwemmungsgebiet zu beurteilen und festgesetzt, weshalb nach heutigem Standard keine Baulandausweisung mehr möglich ist.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.

Noch kein Abonnent? Mit einem Testpaket können Sie sämtliche Informationsmodule von EUWID Wasser und Abwasser (u.a. Printausgabe, E-Paper, Archiv und Top-News) kostenlos und unverbindlich ausprobieren.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -