OVG: Bund muss sich nicht an Kosten der Sanierung des Wikingecks beteiligen

Urteil zum Eintrag giftiger Stoffe in die Schlei

Im Streit um die Kostentragung für die Sanierung des sogenannten Wikingecks im Stadtgebiet von Schleswig hat das Oberverwaltungsgericht mit einem Urteil entschieden, dass der Bund keine Kosten erstatten muss (Aktenzeichen 5 LB 7/25 vom 05.03.2026). Geklagt hatte der Kreis Schleswig-Flensburg. Er wollte erreichen, dass der Bund an den Kosten der bereits erfolgten Sanierung beteiligt wird.

Auf dem Gelände hatten sich eine ehemalige Teer- und Dachpappenfabrik sowie ein ehemaliges Gaswerk befunden, was zum Eintrag giftiger Stoffe durch den kontaminierten Boden in die Schlei geführt hatte, erläutert das OVG den Sachverhalt. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hatte im letzten Jahr geurteilt, dass der Bund die Sanierungskosten zu 64,25 Prozent tragen müsse, da die Flächen zu diesem Anteil in seinem Eigentum stünden (Aktenzeichen 6 A 61/23 vom 22.05.2025), nachdem es zuvor bereits eine entsprechende Entscheidung im Eilverfahren gegeben hatte (Aktenzeichen 6 B 20/23 vom 15.02.2024).

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