Im Streit um die Kostentragung für die Sanierung des sogenannten Wikingecks im Stadtgebiet von Schleswig hat das Oberverwaltungsgericht mit einem Urteil entschieden, dass der Bund keine Kosten erstatten muss (Aktenzeichen 5 LB 7/25 vom 05.03.2026). Geklagt hatte der Kreis Schleswig-Flensburg. Er wollte erreichen, dass der Bund an den Kosten der bereits erfolgten Sanierung beteiligt wird.
Auf dem Gelände hatten sich eine ehemalige Teer- und Dachpappenfabrik sowie ein ehemaliges Gaswerk befunden, was zum Eintrag giftiger Stoffe durch den kontaminierten Boden in die Schlei geführt hatte, erläutert das OVG den Sachverhalt. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hatte im letzten Jahr geurteilt, dass der Bund die Sanierungskosten zu 64,25 Prozent tragen müsse, da die Flächen zu diesem Anteil in seinem Eigentum stünden (Aktenzeichen 6 A 61/23 vom 22.05.2025), nachdem es zuvor bereits eine entsprechende Entscheidung im Eilverfahren gegeben hatte (Aktenzeichen 6 B 20/23 vom 15.02.2024).
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