Chemieunternehmen muss verseuchtes Löschwasser selbst entsorgen

OVG NRW: Unternehmen ist Erzeuger des kontaminierten Wassers

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Nach einem Brand in einem Chemieunternehmen muss das Unternehmen verseuchtes Löschwasser selbst entsorgen. Das geht aus einem am Mittwoch vergangener Woche ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor (Az.: 20 A 1181/10 vom 09.11.2011). Das OVG in Münster hat damit die Entscheidung der ...

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