OVG des Saarlandes weist Grubenwasser-Klagen ab

Das Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis hat mit Urteilen die Klagen der Kreisstadt Saarlouis und ihrer Stadtwerke (Aktenzeichen 2 C 220/21), der Gemeinde Merchweiler (2 C 251/21) sowie des Vereins ProH2O Saar (2 C 250/21) gegen den im Saarland genehmigten Grubenwasseranstieg abgewiesen. Das teilte das OVG heute mit.

Die Klagen richten sich alle gegen einen bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, mit dem das Oberbergamt des Saarlandes einen „Rahmenbetriebsplan zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grundwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Wasserprovinzen Reden und Ensdorf der RAG Aktiengesellschaft“ genehmigt hat, so das OVG. Die Revision wurde in allen drei Verfahren nicht zugelassen. Unabhängig davon sei eine sogenannte Nichtzulassungs-Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

Das OVG verweist darauf, dass die Begründungen der Entscheidungen noch nicht vor liegen; diese würden zu gegebener Zeit nachgereicht. Die Kläger beantragen, den Beschluss aufzuheben. Sie befürchten dadurch Erdbewegungen, die etwa Schäden an kommunalen Einrichtungen anrichten könnten. Die Stadtwerke machten eine mögliche Verletzung der wasserrechtlichen Belange geltend.

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