Ein Wasserzähler ist beim Anzeigen eines Verbrauchs, über dessen ungewöhnliche Höhe Zweifel angebracht sind, einer Befundprüfung zu unterziehen. Andernfalls kann der Bescheid des Wasserversorgers über einen hohen Verbrauch rechtswidrig sein. Diese Auffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) hat das Oberverwaltungsgericht Brandenburg jetzt mit einem Beschluss bestätigt.
Den Antrag des beklagten Verbandes auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts hat das OVG mit dem Urteil abgelehnt....