Eine Beseitigungsverfügung ist als wasserrechtliche Anordnung bereits dann gerechtfertigt, wenn eine Gewässerbenutzung ohne die erforderliche Genehmigung erfolgt. Damit ist die Gewässerbenutzung illegal, heißt es in einem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: OVG 11 ...
OVG: Gewässerbenutzung ohne erforderliche Genehmigung ist illegal
Beschluss bestätigt Verfügung zur Beseitigung eines Stegs
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