OVG: Gewässerbenutzung ohne erforderliche Genehmigung ist illegal

Beschluss bestätigt Verfügung zur Beseitigung eines Stegs

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Eine Beseitigungsverfügung ist als wasserrechtliche Anordnung bereits dann gerechtfertigt, wenn eine Gewässerbenutzung ohne die erforderliche Genehmigung erfolgt. Damit ist die Gewässerbenutzung illegal, heißt es in einem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: OVG 11 ...

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