OVG: Kein Wasserentnahmeentgelt für Grundwasserabsenkung im Interesse des Gemeinwohls

Allgemeinwohlinteresse liegt nicht nur bei Wohngebäuden vor

Für dauerhafte Grundwasserabsenkungen im Gemeinwohlinteresse wird kein Wasserentnahmeentgelt erhoben. Dabei kann das erforderliche Gemeinwohlinteresse auch bei anderen baulichen Anlagen als Wohngebäuden vorliegen, heißt es in einem  unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, mit dem das OVG den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden abgelehnt hat.

Über den Fall und die Argumentation des OVG informieren wir Sie hier:...

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