Eine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in den Wasserhaushalt, die vor dem Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Beitrittsgebiet der ehemaligen DDR erfolgt sind, besteht nicht. Diese Feststellung hat das OVG Sachsen mit einem unanfechtbaren Beschluss getroffen. Konkret hat das OVG in dem Beschluss ...
OVG: Keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Wasserhaushalt im Beitrittsgebiet
„Künstlich eingeleitetes Wasser kein natürliches Wasservorkommen“
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