Der Vorteil des Anschlusses an die Abwasserentsorgung, der die Erhebung von einmaligen oder wiederkehrenden Beiträgen zulässt, kann im Anschlussbeitragsrecht nur grundstücksbezogen sein. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Az.: 6 A 10603/16 vom 09.03.2017). ...
OVG Koblenz: Beitragsrechtlicher Vorteil muss grundstücksbezogen sein
Urteil zu Abwasserbeseitigungsbeitrag für Campingplatz
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