OVG: Landesumweltministerium kann Weiterbetrieb eines Schöpfwerks regeln

Rechtsschutzbedürfnis fehlt bei „In-Sich-Prozessen“ der öffentlichen Hand

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Kann ein Streit um den Weiterbetrieb eines Schöpfwerkes mit behördlichen Mitteln beigelegt werden, steht dem Land im Konflikt mit dem Landrat kein Rechtsschutzbedürfnis zu. Denn das Landesumweltministerium könne die Frage des Weiterbetriebs verbindlich klären. Diese Feststellungen hat das Oberverwaltungsgericht ...

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